Deutsches Versorgungswerk Jährlich bis zu
100.000 Euro
steuerfrei ausschöpfen

Für Geschäftsführer

Ihr Gewinn,
Ihr Vermögen

Viele Geschäftsführer erzielen hohe Gewinne, verlieren aber unnötig viel an den Staat. Dabei lassen sich Firmengewinne steuerfrei ins Privatvermögen bringen, oft deutlich vorteilhafter als über eine Holding.

Wir machen das möglich, indem wir Unternehmensgewinne strategisch einsetzen, sicher ins Privatvermögen übertragen und steuerliche Vorteile vollständig nutzen.

In nur 4 Schritten vom
Gewinn ins Privatvermögen.

Das Modell für Unternehmer, die Freiheit statt Grenzen wollen.

Ein Ansatz, bei dem Ihr Kapital ungebremst arbeitet, steuerlich klug strukturiert ist und sich flexibel an Ihre Entscheidungen anpasst. Keine starren Laufzeiten, keine Fallstricke, nur volle Marktdynamik und maximale unternehmerische Freiheit.
Kurz gesagt: eine Struktur, die so denkt wie Sie.

UNSERE
Empfehlung

9 von 10 Geschäftsführer*innen
machen diesen Fehler
Gehören Sie dazu?

Es beginnt selten mit einer falschen Entscheidung, sondern mit Vertrauen – in Berater, die Produkte verkaufen, aber nicht unternehmerisch denken. So rutscht man in ein System, das zuerst den Staat bedient und danach Modelle, die für Geschäftsführer*innen nie vorgesehen waren. Am Ende bleibt das Gefühl, hart zu arbeiten und trotzdem Vermögen aus der Hand zu geben, das eigentlich einem selbst gehören sollte.

Netto sparen heißt doppelt verlieren

Die falschen Berater kosten am meisten

Ein Monat Warten kostet bis zu 9.500 €

Ihr Vorteil im
Direktvergleich

In der Modellrechnung betrachten wir eine Unternehmerperson mit 37 Jahren, 30 Jahren Laufzeit und einem monatlich investierten Betriebsgewinn von 2500 Euro. Investiert wird über ein Geschäftsführer Depot mit einer angenommenen Nettorendite von 7 Prozent pro Jahr
Für die Variante „Holding“ kalkulieren wir pauschal 31,5 Prozent Steuerbelastung (ca. 30 Prozent für Körperschaft und Gewerbesteuer sowie rund 1,5 Prozent effektive Steuer auf die Gewinnausschüttung nach §8b KStG).
Für die Besteuerung über das Geschäftsführergehalt setzen wir vereinfacht einen Lohnsteuersatz von 42 Prozent an.
Nach oben scrollen